FACHSCHULE FÜR GEBÄUDESYSTEMTECHNIK
Die Technikerschule für Gebäudeprofis
Teil der Abschlussprüfung zur Staatlich geprüften Technikerin bzw. zum Staatlich geprüften Techniker ist die Technikerarbeit, in der eigenständig eine Aufgabenstellung aus der betrieblichen Praxis zu bearbeiten ist. Das Techniker-Zeugnis, mit dem zugleich der Titel eines Bachelor Professional erworben wird, eröffnet neben betrieblichen Aufstiegsmöglichkeiten den Weg zum Studium an einer Hochschule.
Zur Anmeldung
Zugangsvoraussetzungen
• erfolgreicher Berufsabschluss, z.B. im Bereich SHK oder Elektrotechnik
• Berufserfahrung (mindestens 18 Monate bzw. 12 Monate für Abiturient:innen – Technikerverordnung)
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach Anzahl der Gesellenjahre und der Note des Berufsschulabschlusszeugnisses.
Die Anmeldung erfolgt online. Anmeldeschluss ist der 1. März des Jahres für die im September beginnende Fachschule. Zur Vereinfachung genügt bei der Anmeldung der Upload des Abschlusszeugnisses der allgemeinbildenden Schule, der Berufsschule sowie des Facharbeiter- bzw. Gesellenbriefs sowie die fristgerechte Abgabe des unterschriebenen Anmeldeformulars im Sekretariat.
Mit der Schulplatzannahme muss der Schüler das Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule, der Berufsschule sowie den Facharbeiter- bzw. Gesellenbrief in beglaubigter Form bis spätestens Mitte April im Sekretariat vorlegen. Andernfalls verfällt die Zusage!
Die Fachschule für Technik dauert 2 Jahre und beginnt jeweils zum Schuljahresbeginn im September und endet nach Abschluss aller Prüfungen mit der Zeugnisübergabe im Juli des zweiten Schuljahres.
Kosten und benötigtes Material
Fachbücher und sonstiges Lernmaterial werden erst nach Schulbeginn von der entsprechenden Lehrkraft festgelegt.
Für den Schulalltag wird ein modernes, leistungsfähiges Tablet vorausgesetzt.
Da allgemein der sichere Umgang mit digitalen Werkzeugen essenziell ist, setzt die Schule voraus, dass Fachschüler auch über einen eigenen Laptop verfügen.
Fachbücher und sonstiges Lernmaterial werden erst nach Schulbeginn von der entsprechenden Lehrkraft festgelegt.
Wichtige Informationen zum Schulbeginn nach der Schulplatzannahme
Bitte reichen Sie Ihr Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule, der Berufsschule sowie den Facharbeiter- bzw. Gesellenbrief in beglaubigter Form bis spätestens Mitte April im Sekretariat ein. Andernfalls verfällt die Zusage.
Ihre Klassenbezeichnung lautet: FTEGS1
Klassenlehrer: Herr Kiefer frank.kiefer@rfgs.de
Schulbeginn ist am Montag, 14.09.2026
Um zu vermeiden, dass ein begründbarer Anspruch auf Arbeitslosengeld durch den Besuch des Vollzeit-Technikerkurses verfällt, sollten Sie sich rechtzeitig vor Schulbeginn bei der zuständigen Agentur für Arbeit über die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Beendigung des Technikerkurses eingehend informieren.
Bitte beantragen Sie BAföG frühzeitig (auch wenn Sie das Formblatt B noch nicht beifügen können), da die Bearbeitungszeit recht lange dauern kann. Die voraussichtliche Gesamtstundenzahl beträgt ca. 2.670 Stunden (ca. 1.370 1. Schuljahr; ca. 1300 Stunden 2. Schuljahr). Dies muss bei der Beantragung ergänzt werden.
Das für die Beantragung von BAföG geforderte Formblatt B erhalten Sie von mir am 1. Schultag zusammen mit der Schulbescheinigung. Zuvor darf weder das Formblatt B noch die Schulbescheinigung ausgehändigt werden.
Der 1. Schultag wird der 14.09.2026 sein. Der letzte planmäßige Unterrichtstag wird erst zu Beginn des zweiten Schuljahres ca. Ende September 2027 festgelegt. I.d.R. ist der letzte Schultag im Mai 2028. Danach finden noch die Prüfungen sowie die Vorstellung der Technikerarbeit statt. Zeugnisdatum ist dann i.d.R. im Juli 2028. Bitte teilen Sie mir mit der Schulplatzannahme mit, ob Sie beabsichtigen BAföG zu beantragen. Ich sende Ihnen dann das ebenfalls benötigte Formblatt Z zu.
Die Rechnung für das Schulgeld in Höhe von 700,00 Euro erhalten Sie Anfang März per E-Mail. Hier finden sie die zugrundeliegende Schulgeldsatzung.
Sollte Ihr Betrieb das Schuldgeld übernehmen, senden Sie uns die ergänzte und unterschriebene Erklärung Schulgeld bis 31. August zurück.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zu den Kosten und dem benötigten Material.
Den Schülerausweis und die Schulbescheinigung erhalten Sie in der 1. Schulwoche.
Bitte versäumen Sie nicht, uns umgehend bei Veränderungen Ihrer Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail) zu informieren.
Hier finden Sie weitere Informationen zu:
- Fahrkarte und dem Zuschuss der Stadt Freiburg
- Krankmeldung
- Schulkalender mit Ferienzeiten und Terminen
- Schul- und Hausordnung
- Verhalten im Brandfall
- Informationen zum Infektionsschutz
Sekretariat
Anmeldung/Information
Anmeldeschluss für den nächsten Lehrgang (ab September 2026) ist der 1. März 2026.Wichtiger Hinweis: Sollten Sie nicht bis zum letzten Tag vor Beginn der Fachschulausbildung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, vergessen Sie nicht, sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld (ALG I) zu beantragen. Ansonsten entfällt Ihr Anspruch auf ALG I im Fall, dass Sie nach Ende der zweijährigen Ausbildung arbeitslos werden.
Die Fachschule für Gebäudesystemtechnik ist ein gemeinsames Bildungsangebot der Richard-Fehrenbach-Gewerbeschule und der Walther-Rathenau-Gewerbeschule.
Spezifische Fragen zum Lehrgang Gebäudesystemtechnik beantworten Ihnen gerne die zuständigen Kollegiumsmitglieder der beiden Schulen:
Frank Kiefer (Richard-Fehrenbach-Gewerbeschule) frank.kiefer@rfgs.de
Michele Rimini (Walther-Rathenau-Gewerbeschule) rimini@wara.de
Sekretariat

08:00 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: 13:00 Uhr - 14:30 Uhr
Tel.: 0761/201-7947
brenner.rfgsvn@freiburger-schulen.bwl.de