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RFGS im Überblick
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MEISTERSCHULE SHK

Die Krönung der handwerklichen Ausbildung

Die Meisterschule SHK baut auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer einschlägigen Berufserfahrung im SHK-Handwerk auf. Die einjährige Vollzeitschule bereitet die Teilnehmenden auf die Prüfung zum Meister für Installations- und Heizungstechnik vor. Die an der Meisterschule vermittelte ganzheitliche berufliche Qualifikation entspricht dem Anforderungsprofil von Führungskräften; nach erfolgreichem Abschluss sind die Absolvent:innen in der Lage, selbstständig einen Handwerksbetrieb zu führen bzw. eine vergleichbare Position in einem Unternehmen zu bekleiden.  

Die Meisterprüfung wird vor dem zuständigen Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer abgelegt. Nähere Informationen finden Sie in der Meisterverordnung. Zur Anmeldung

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im SHK-Handwerk. 

Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der Anzahl der Gesellenjahre und der Note des Berufsschulabschlusszeugnisses. Wir setzen eine Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten im Bereich SHK voraus.

Über die Zulassung zur Meisterprüfung entscheidet die Handwerkskammer Freiburg. Im Fall, dass es für das nächste Ausbildungsjahr mehr Bewerbungen als Schulplätze gibt, führen wir ein Auswahlverfahren gemäß §8 der Technikerverordnung durch.

Die Anmeldung erfolgt online. Anmeldeschluss ist der 1. Oktober des Vorjahres für den im Februar beginnenden Vorbereitungskurs. Zur Vereinfachung genügt bei der Anmeldung der Upload des Abschlusszeugnisses mit Durchschnittsnote der Berufsschule sowie des Facharbeiter- bzw. Gesellenbriefs sowie die fristgerechte Abgabe des unterschriebenen Anmeldeformulars im Sekretariat.

Mit der Schulplatzannahme muss der Schüler das Abschlusszeugnis der Berufsschule sowie den Facharbeiter- bzw. Gesellenbrief in beglaubigter Form bis spätestens Ende Oktober im Sekretariat vorlegen. Andernfalls verfällt die Zusage!

Der Vorbereitungskurs dauert 1 Jahr und beginnt jeweils am 01. Februar und endet am 31. Januar des folgenden Jahres.

Kosten und benötigtes Material

Das von der Stadt Freiburg in der Schulgeldsatzung festgelegt Schulgeld beträgt 700,00 Euro pro Schuljahr. Die Schuldgeldbescheide werden jeweils zum Schuljahresbeginn Anfang März per E-Mail versendet.

Fachbücher und sonstiges Lernmaterial werden erst nach Schulbeginn von der entsprechenden Lehrkraft festgelegt. Sie finden hier eine Aufstellung über die ungefähren Lehrgangskosten – ohne die Prüfungsgebühren bei der IHK.

Hier finden Sie die Prüfungsgebühren der Handwerkskammer

Für den Schulalltag wird ein modernes, leistungsfähiges Tablet vorausgesetzt.

Da allgemein der sichere Umgang mit digitalen Werkzeugen essenziell ist, setzt die Schule voraus, dass Meisterschüler auch über einen eigenen Laptop verfügen.

Fachbücher und sonstiges Lernmaterial werden erst nach Schulbeginn von der entsprechenden Lehrkraft festgelegt.

Wichtige Informationen zum Schulbeginn nach der Schulplatzannahme

Wir freuen uns, dass Sie den Schulplatz an der Richard-Fehrenbach-Gewerbeschule verbindlich angenommen haben und stellen Ihnen hier einige wichtige Informationen zum Schulbeginn zur Verfügung. Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit, alle Informationen zu lesen. Vielen Dank!

Bitte reichen Sie Ihr Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule, der Berufsschule sowie den Facharbeiter- bzw. Gesellenbrief in beglaubigter Form bis spätestens ende November im Sekretariat ein. Andernfalls verfällt die Zusage.

Ihre Klassenbezeichnung lautet:     FMIH26

Klassenlehrer: Herr Kiefer                frank.kiefer@rfgs.de     

Schulbeginn ist am Montag, 02.02.2026 um 9:45 Uhr in Raum 325

Bitte beantragen Sie bei der Handwerkskammer die Zulassung zur Meisterprüfung. Die anfallenden Kosten für die Prüfung entnehmen Sie bitte der Homepage der Handwerkskammer.

Bitte beantragen Sie das BAföG frühzeitig bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (auch wenn Sie das Formblatt B noch nicht beifügen können), da die Bearbeitungszeit recht lange dauern kann. Die voraussichtliche Gesamtstundenzahl beträgt ca. 1.300 Stunden. Dies muss bei der Beantragung ergänzt werden.

Das für die Beantragung von BAföG geforderte Formblatt B erhalten Sie von mir am 1. Schultag zusammen mit der Schulbescheinigung. Zuvor darf weder das Formblatt B noch die Schulbescheinigung ausgehändigt werden.

Die Rechnung für das Schulgeld in Höhe von 700,00 Euro erhalten Sie Anfang März per E-Mail. Hier finden sie die zugrundeliegende Schulgeldsatzung.

Sollte Ihr Betrieb das Schuldgeld übernehmen, senden Sie uns die ergänzte und unterschriebene Erklärung Schulgeld bis 09. Januar zurück.

Bitte beachten Sie auch die Informationen zu den Kosten und dem benötigten Material.

Den Schülerausweis und die Schulbescheinigung erhalten Sie in der 1. Schulwoche.

Bitte versäumen Sie nicht, uns umgehend bei Veränderungen Ihrer Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail) zu informieren.

Hier finden Sie weitere Informationen zu:

 

Sekretariat

Anmeldung/Information

Anmeldeschluss für das nächste Ausbildungsjahr (ab Februar 2026) ist der 1. Oktober 2025. 

 

Fragen zur Meisterschule SHK
beantwortet Ihnen gerne auch der
Leiter unserer Meisterschule,

Frank Kiefer frank.kiefer@rfgs.de

Sekretariat

Susanne Brenner
Susanne Brenner
Montag - Donnerstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr                                       Mittwoch:                                                                                         13:00 Uhr - 14:30 Uhr

Tel.: 0761/201-7947
brenner.rfgsvn@freiburger-schulen.bwl.de

 

 

Richard-Fehrenbach-Gewerbeschule | Friedrichstrasse 51  | 79098 Freiburg im Breisgau  |  Telefon: 0761 201-7954 |  email